Individuelle Finanzierung
Das BLG (Behinderten-Leistungs-Gesetz)
im Bernaville.
Im Januar 2024 ist das neue Gesetz über die Leistungen für Menschen mit Behinderungen (BLG) im Kanton Bern in Kraft getreten. Hauptziel davon ist es, Autonomie und Selbstverantwortung zu stärken sowie mehr Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen. Damit verbunden ist ein Paradigmenwechsel: Bisher gingen die Gelder des Kantons direkt an die Institutionen. Künftig werden die Leistungen den Menschen mit Unterstützungsbedarf zur Verfügung gestellt, die damit das passende Angebot finanzieren können. Dadurch kann zum Beispiel auch die wertvolle Betreuungsarbeit von Angehörigen entschädigt werden.
Jede Person erhält eine eigene Leistungsgutsprache, welche auf einer individuellen Bedarfsermittlung für verschiedene Lebensbereiche basiert. Ausgangslage sind die persönlichen Wünsche. Der Kanton Bern hat entschieden, dass die Bedarfsermittlung von Menschen, welche in Institutionen leben, von diesen durchgeführt wird – leider ohne dafür zusätzliche Gelder bereitzustellen.
Um diese wichtige und aufwändige Aufgabe dennoch sorgfältig und in hoher Qualität bewältigen zu können, wurde im Bernaville das gesamte Personal geschult, sechs Fachpersonen vertieft weitergebildet und eine Projektgruppe gegründet. Zusätzlich haben wir externe Unterstützung durch die Fachstelle für individuelle Bedarfsermittlung (FiB) gesichert.
Seit Januar 2026 haben wir mehr als die Hälfte der Bedarfsermittlungen in Form einer intensiven Vorbereitung und anschliessenden Gesprächen durchgeführt. Der Bedarf wird im individuellen Hilfeplan (IHP) dokumentiert, muss von den gesetzlichen Vertretungen freigegeben und von der kantonalen Bedarfsprüfstelle genehmigt werden, damit eine individuelle Leistungsgutsprache ausgestellt wird. Voraussichtlich wird im Frühling 2027 das Finanzierungsmodell umgestellt. Dank dem grossen Einsatz von allen Beteiligten und der Priorisierung dieses Projektes sind wir auf Kurs.
Diese grundlegende Veränderung fordert uns heraus, auch in Zukunft Angebote zu kreieren, welche attraktiv und auf die sich wandelnden Bedürfnisse der Menschen mit Unterstützungsbedarf zugeschnitten sind. Die Betreuungslandschaft im Kanton Bern wird belebt und der agogische Blick geschärft. Wir bleiben dran.
> Informationen zum BLG vom Kanton